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Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Mess- und Eichverordnung (MessEV) regelt die Anforderungen an Messgeräte und deren Verwendung im Rahmen des deutschen Mess- und Eichwesens. Sie legt unter anderem Vorgaben für Konformitätsbewertung, Inbetriebnahme und die ordnungsgemäße Nutzung von Messgeräten fest.
Die MessEV ergänzt das Mess- und Eichgesetz und ist relevant für Messsysteme, deren Ergebnisse im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. In der Logistik betrifft dies beispielsweise Waagen und DWS-Systeme, bei denen Gewicht oder Abmessungen für Abrechnungsvorgänge genutzt werden. Die Einhaltung der Anforderungen stellt sicher, dass Messergebnisse zuverlässig, nachvollziehbar und rechtssicher eingesetzt werden können.
Praxisbeispiel:
Vor dem Einsatz eines eichpflichtigen DWS-Systems wird geprüft, ob die Anforderungen der MessEV erfüllt sind und die Messwerte für Abrechnungszwecke verwendet werden dürfen.
Siehe auch: Eichfähigkeit, Konformitätsbewertung, Mess- und Eichgesetz (MessEG), Messgenauigkeit, Messwesen, MID (Measuring Instruments Directive), WELMEC, Zertifizierung