Glossar
Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Das Gesetz schreibt vor, dass Messgeräte die der gesetzlichen Eichpflicht unterliegen, nicht ungeeicht eingesetzt werden dürfen. Die genauen Vorgaben werden in Eichordnungen und Richtlinien geregelt. Die Eichung darf nur in Deutschland von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Das Mess- und Eichgesetz muss von allen Verwendern von Messgeräten beachtet werden, die Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder Messgeräte im öffentlichen Interesse verwenden. Dasselbe gilt auch für die Verwendung von Messwerten.